In Hamburg hat ein Volksentscheid absurderweise beiden Seiten – seinen Initiatoren wie auch seinen Gegnern – Recht gegeben.
Am letzten Wochenende (14.10.2007) stand in Hamburg ein Volksentscheid zum Volksentscheid an. Das ist kompliziert. Letzendlich ging es darum, ob das Volk konkrete Themen entscheiden kann oder nicht. Hamburgs Senat steht auf dem Standpunkt, dass Hamburgs Bürger dazu nicht kompetent sind, und auf der Grundlage dieser Einstellung hat er in den letzten Jahren jede einzelne Entscheidung, die in solchen Akten der direkten Demokratie zustande kam, ignoriert (bzw. in ihrem Sinne “interpretiert”). Unter anderem wurde der Landesbetrieb Krankenhäuser verkauft – trotz einer Zweidrittelmehrheit für einen Volksentscheid, eben dies verbot. Laut dem Hamburger Verfassungsgericht handelt der Senat damit im Sinne der Hamburger Verfassung (Urteil als PDF).
Der am 14.10. erfolgte Volksentscheid sollte eine Verfassungsänderung bewirken, um Volksentscheide a) rechtlich bindend und b) einfacher durchführbar machen sollte. Insbesondere sollte die Untergrenze für die Wahlbeteiligung herabgesetzt werden, ab der das Ergebnis eines Volksentscheids wirksam wird. Für eine solche Verfassungsänderung war nach dem bisherigen Stand eine Wahlbeteiligung von 50% der Wahlberechtigten sowie eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Das Ergebnis des Volksentscheids war vorhersehbar. Zu geringe Wahlbeteiligung. 600.000 hätten es sein müssen, 492.864 haben sich zum Wahllokal bewegt oder die Briefwahl genutzt.
Warum ist das eine Bestätigung für die Initiatoren des Volksentscheids?
Ganz einfach. Nach den vorgeschlagenen Regeln wäre der Volksentscheid durchgekommen. 492.864 Hamburger nehmen nicht ohne Grund die Mühe auf sich, wählen zu gehen. Es war den Leuten also wichtig. Das wird noch deutlicher durch einen Vergleich mit der letzten Senatswahl, zu der auch nur 834.656 Hamburger ihre Stime abgaben. Nimmt man an, dass der Rest (380.279 Hamburger) an der Demokratie grundsätzlich nicht interessiert ist, ergibt sich unter den verbleibenden Bürgern eine Wahlbeteiligung von 59 Prozent. Es wäre also sinnvoll, die nötige Stimmenanzahl herabzusetzen, damit solche wichtigen Entscheidungen nicht aufgrund der “trägen Masse” untergehen.
Warum bedeutet das Ergebnis, dass auch der Hamburger Senat in seiner Ablehnung des Volksentscheids Recht hat?
Auch ganz einfach. Offensichtlich ist der überwiegende Teil der Hamburger an diesem Thema schlicht nicht interessiert. Wie soll man einer Bevölkerung, die durch Desinteresse eine so wichtige Entscheidung verhindert, zutrauen können, irgendetwas direkt zu entscheiden?

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